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Die Pflegeversicherung auf tragfähige Füße stellen, eine grundlegende Reform ist notwendig!

von

Vorschlag des Arbeitskreises (AK) Pflegeversicherung zur
Änderung der Pflegeversicherung für die Mitgliederversammlung am 16. November 2021 in Essen

Einführung und Hintergrund
Die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) ist eine von Parteien, Verbänden, Leistungsträgern und -anbietern unabhängige Organisation. Sie vertritt die Interessen Älterer und setzt sich daher auch für die von Pflege betroffenen älteren Menschen und deren Angehörige ein, wobei sie dabei auch andere von Pflege betroffene Altersgruppen mit im Blick hat.
Seit den Anfängen der Pflegeversicherung (die am 01. Januar 1995 in Kraft trat) beteiligt sich die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) kontinuierlich mit Stellungnahmen auf verschiedenen Ebenen, mit Anträgen aus der Mitgliederversammlung, in Redebeiträgen, in Gremien und mit Pressemitteilungen kritisch konstruktiv am Umsetzungsprozess des hart erstrittenen Gesetzes, inklusive aller bisherigen Reformen dazu.
Dieses 1995 als „fünfte Säule der Sozialversicherung“ vorgestellte Gesetz, mit dem erstmalig das Prinzip der paritätischen Finanzierung aufgehoben wurde, war dessen ungeachtet eine Errungenschaft, denn, so Rudolf Dressler (1994): „Es gab ja vorher nichts. Gar nichts!“
Auch wenn die seit 1995 geltende Pflegeversicherung vor dem Hintergrund ihrer Entstehungsgeschichte einerseits als ein positiver Ansatz zu bewerten ist, zeigen sich andererseits von Anfang an gravierende Fehlstellungen.
Vor allem wird dies in der Verfehlung eines mit der Pflegeversicherung verbundenen herausgehobenen wichtigen Ziels deutlich, nämlich Armut durch Pflegebedürftigkeit zu vermeiden: „... wer sein Leben lang gearbeitet und eine durchschnittliche Rente erworben hat, soll wegen der Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialamt gehen müssen.“ (PflegeVG-E, S. 2, 2021) Fakt ist, dass aktuell durchschnittlich zwei von drei Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen die Kosten dafür nicht mehr aus Renteneinkünften und den Mitteln aus der Pflegeversicherung bestreiten können und so Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Menschen geraten so als „Taschengeldempfangende“ in eine sie beschämende Lage und sind ohne echte Teilhabe am sozialen Leben. Dies widerfährt ihnen ungeachtet eines meist arbeitsreichen Lebens, sei es durch Erwerbs- oder Familienarbeit.

Notwendige Handlungsbereiche – unsere Forderungen
Deckelung des Eigenanteils
Um Armut aufgrund von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, muss der Eigenanteil zwischen Bedarf und Abdeckung durch die bestehenden Absicherungen grundsätzlich und dauerhaft reduziert werden. Es müssen die bisherigen systembedingten dynamischen Steigerungen der Eigenanteile für stationär versorgte pflegebedürftige Menschen entfallen.
Die aktuelle Reform des Pflegeversicherungsgesetzes bringt hier nur eine und zu geringe kurzfristige Entlastung.

Solidarische Finanzierung der Kosten – Bürgerversicherung
Rothgang (2021) benennt dazu als nachhaltige Lösung die Verbreiterung der Einnahmebasis durch die Einführung einer Bürgerversicherung beziehungsweise einen Finanzausgleich zwischen der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung. Damit wäre eine absolute Begrenzung des Eigenanteils möglich, ohne den Beitragssatz weiter anzuheben. Es muss Ziel sein, den Eigenanteil als fixen, für alle pflegenden Menschen leistbaren Beitrag zu gewährleisten.

Personal halten und gewinnen!
Ein großes Problem in der Pflege ist der schon seit langer Zeit vorhandene und weiter fortschreitende Mangel an Pflegepersonal. Dieser Mangel ist, verknüpft mit der Finanzierungsgrundlage, ein massives Zukunftsproblem für eine qualitativ hochwertige und auch nachhaltige Pflege.
Diesem Mangel muss auf mindestens drei Ebenen begegnet werden:
1. Die Umsetzung von Personalbemessung muss, wie schon lange gefordert, verbindlich und möglichst rasch erfolgen. Der Personalschlüssel muss damit den Bedürfnissen der zu Pflegenden angepasst sein.
2. Es sind entlastende Arbeitsbedingungen für die in der Pflege arbeitenden Menschen umzusetzen.
3. Eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte muss absehbar erfolgen.

Flexibilisierung des Angebotes
Ambulante und stationäre Pflege sind in einem starren gesetzgeberischen Rahmen gepresst. Innovative Lösungen, die zum Beispiel die ambulante und stationäre Versorgung aus einer Hand zulassen sollten ermöglicht werden. Für die von Pflege betroffenen Menschen und deren Angehörige sind Schnittstellen von Zuständigkeiten oftmals Hinderungsgründe, um die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten. Das muss aufhören.
Überreglementierungen sind abzubauen. Die Beschäftigten in der Pflege sollen den Großteil ihrer Tätigkeit den zu pflegenden Menschen widmen können und nicht bürokratischen Prozessen, die diese Tätigkeiten behindern und vor allem der Legitimation anderer dienen.
Wir appellieren in Sorge und mit Nachdruck an die politisch Verantwortlichen und fordern sie auf, die geforderten Veränderungen im Hinblick auf die Finanzierungsgrundlagen, auf die Verbesserung der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen und die Personalgewinnung sowie die Flexibilisierung umzusetzen.


Nur so kann eine bedarfsgerechte und damit angemessene Versorgung für die älteren Menschen in ihrer letzten Lebensphase sichergestellt werden!
Ansprechpartner zu dieser Empfehlung ist der Vorsitzende Jentsch.

*Teilnehmende des AK: Norbert Jandt, Jürgen Karad, Horst-Dieter Tiemann, Siegfried Paasche und Barbara Eifert. Beratende des AK: Manuela Anacker, VdK; Prof. Dr. Harry Fuchs, Hochschule Düsseldorf; Ulrike Kempchen, BIVA; Prof. Dr. Heinz Rothgang, SOCIUM, Universität Bremen
Quellen:
BIVA-Pflegeschutzbund (02.06.2021):BIVA kritisiert Pflegereform scharf – Entlastungen für Bewohnerinnen und Bewohner reine Schönfärberei. Pressemitteilung.
Fuchs, Harry (2016): Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. http://harry-fuchs.de/2016/05/17/weiterentwicklung-der-pflegeversicherung/
Rothgang, Heinz (2021): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GPVG) (BT-Drucksache 19/26822) und zu den Änderungsanträgen 1 bis 20 der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Ausschussdrucksache 19(14)320.1) anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 7.6.2021. Ausschussdrucksache 19(14)347(20).
PflegeVG-E [Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege- Versicherungsgesetz – PflegeVG)], Bundestags-Drucksache 12/5617.
Sandes, Katrin (2019): Die Gefahr, durch Pflege arm zu werden. Beitrag im Deutschlandfunk am 21.04.2019. https://www.deutschlandfunk.de/einfuehrung-der-pflegeversicherung-die
Sozialverband VdK (17.09.2021): „Sofortprogramm der nächsten Bundesregierung muss endlich Pflege zu Hause stärken“. https://www.vdk.de/deutschland/pages/83094/vdk- praesidentin_sofortprogramm_der_naechsten_bundesregierung_muss_endlich_pflege_zu_hause_staerken

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