Aktuelles und Wichtiges

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„Kundenorientierung sieht doch wohl anders aus“, so reagiert die Landesseniorenvertre-
tung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) verärgert auf die Ankündigung der Deutschen
Bahn, ab dem 9. Juni dieses Jahres die Nutzung von neuen Bahnkarten (25, 50, …) nur
noch jenen Menschen zu ermöglichen, die ein „digitales Kundenkonto“ haben. „Ist man
ohne E-Mail-Adresse und digitales Endgerät für die Deutsche Bahn ein Niemand?“, fragt
Karl-Josef Büscher als LSV-Vorsitzender und hat diesen Protest des Dachverbandes von
immerhin 174 kommunalen Seniorenvertretungen in Briefen an die Verantwortlichen ge-
richtet.
In gleichlautenden Schreiben an die Deutsche Bahn AG sowie an die Verkehrsminister
von Bund (Dr. Volker Wissing) und Land (Oliver Krischer) argumentiert der LSV-Vorstand
mit dem de-facto-Ausschluss vieler – vor allem älterer – Menschen von einer wichtigen
Grundversorgung. Karl-Josef Büscher: „Die Bahn ist für Menschen aller Generationen ein
Garant für Mobilität, die insbesondere im Alter erhalten bleiben muss. Nun plötzlich all
jene auszugrenzen, die nicht in der digitalen Welt zuhause sind, ist ungeheuerlich“. Ge-
rade ein Unternehmen, welches mit vielen Steuergeldern aller Bürgerinnen und Bürger
subventioniert wird, sollte sich so etwas nicht erlauben dürfen.
Die LSV fordert deshalb von der Deutschen Bahn eine praktikable Lösung, um nicht sehr
viele Menschen ab Juni zu „Nicht-Existenzen“ herabzuwürdigen.


Karl-Josef Büscher
Vorsitzender

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Zum Tag der älteren Generation ruft die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen dazu auf, ältere Menschen bei der fortschreitenden Digitalisierung nicht von Dienstleistungen und Angeboten der Grundversorgung auszuschließen. Als Dachverband der Seniorenorganisationen protestiert die BAGSO gegen die Digitalisierungsstrategie der Deutschen Bahn. Reisende können Sparpreise oder eine Bahncard nur noch nutzen, wenn sie ein digitales Kundenkonto haben. Menschen ohne ein solches Konto erhalten von der Deutschen Bahn zum Ablauf ihrer aktuellen Bahncard die Kündigung ihres Abonnements. Die BAGSO fordert die Deutsche Bahn auf, ihre Regelungen so zu ändern, dass weiter alle Menschen die Rabattmöglichkeit beim Bahnfahren nutzen können, egal ob sie Zugang zum Internet haben oder nicht.

„Die Deutsche Bahn ist mit ihren Angeboten im Regional- und Fernverkehr für viele Seniorinnen und Senioren ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt der Mobilität im Alter“, sagte die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. „Gerade für Menschen mit geringem Einkommen sind Sparangebote und die Bahncard wichtig, um die Bahn im Rahmen ihrer Möglichkeit überhaupt nutzen zu können. Es darf nicht sein, dass Menschen, nur weil sie kein Smartphone besitzen, benachteiligt und von Mobilitätsangeboten ausgeschlossen werden.“

Von der Digitalisierung der Angebote bei der Deutschen Bahn sind Millionen ältere Menschen betroffen. So nutzen nur 37 Prozent der über 80-Jährigen das Internet und nur rund ein Drittel besitzt ein Smartphone. Betroffen sind auch Internetnutzerinnen und -nutzer, die sich komplexeren digitalen Anforderungen nicht gewachsen fühlen.

Mit ihrer Aktion „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ setzt sich die BAGSO dafür ein, dass ein Leben ohne Internet vor allem bei öffentlichen Dienstleistungen gleichberechtigt möglich ist. Ziel ist es, für die Schwierigkeiten zu sensibilisieren, die Menschen ohne Zugang zum Internet haben. Die BAGSO ruft zudem Seniorenorganisationen und Seniorengruppen in Städten und Gemeinden dazu auf, für gute Lösungen vor Ort einzutreten. So sollte es in jeder Kommune eine Anlaufstelle geben, die bei der Nutzung digitaler Dienste unterstützt.

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Am 12.04.2024 findet die Sitzung des Seniorenbeirates der Stadt Rhede im kleinen Sitzungssaal im Rathaus (Raum 209) statt.

Diese Sitzung ist öffentlich! Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich über die Arbeit des Seniorenbeirates zu informieren. Zu Beginn der Sitzung wird Frau Christel Dahlhaus ihre Aufgabe als Kirchlich Beauftragte Seelsorgerin im Beerdigungsdienst vorstellen.

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Die drei Männer des handwerklichen Helferdienst kommen aus verschiedenen handwerklichen Berufen. Gern setzen sie nun auch im Rentenalter ihre Erfahrungen und ihr handwerkliches Können für ältere Menschen ein. –Gemäß dem Motto: Senioren helfen Senioren

 

Doch auch bei anderen Bürgerinnen und Bürgern die Hilfe gebrauchen sind sie zur Stelle.

Oft sind es kleine Reparaturen, bei denen nicht undbedingt ein Handwerksbetrieb kommen möchte.

 

Es sind kleine Reparaturen im Haushalt oder kleinere Hilfestellungen in anderen Bereichen, wenn der ältere Mensch manchmal niemanden hat, der ihn unterstützt.

Dienste, für die sie bisher eingesetzt wurden und unterwegs waren:

Kleine Elekroreperaturen wie Klingel, Türdrücker oder auch ein Wechsel von einer Birne oder Leuchtröhre. Eine Gardinenstange die befestigt werden muss oder ein Schublade die nicht mehr läuft und klemmt. Auch kleine Transporte von Stühlen oder Kommoden wurden schon erledigt

 

Gerufen werden kann der Helferdienst z.B. für folgende Hilfestellungen: Kleinere Reparaturen oder Einstellungen an Haushaltsgeräten, Hilfe beim Anbringen kleiner Regale oder beim Leimen eines Stuhles oder Tisches, oder wenn eine  Tür schleift. All das sind Dinge, die die Helfer gerne für Sie erledigen .

Nicht aber aufwändige Zimmer-Anstriche oder Veränderungen oder Umbauten von Einbauküchen oder ähnlichem. Solche Tätigkeiten überschreiten grundsätzlich den Rahmen der Hilfestellungen und sollten vom Handwerker Ihres Vertrauens ausgeführt werden.

 

Wer also kleine Hilfestellungen und Reparaturen im Haus benötigt, meldet sich einfach telefonisch bei:

Bernhard Thielkes, Telefon 0 28 72 / 15 02

Klemens Bösing, Telefon 0 28 72 / 17 66

Hans Möllenbeck, Telefon 0 28 72 / 22 98

Mit diesen Helfern können Termine vereinbart werden.

 

Wichtig zu wissen ist, der Helferdienst arbeitet ehrenamtlich und der Einsatz kostet nichts. Die Männer machen das gern und wollen Unterstützung geben, da wo es nötig ist.

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So können Sie Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden

Jeder kann sich ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe engagieren und Personen mit einem Pflegegrad unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hilfe pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen oder Älteren zugutekommt. Sofern die pflegebedürftige Person Ihre Leistung als Nachbarschaftshilfe in Anspruch nimmt, kann sie sich die hierfür ggf. entstandenen Aufwände bis zur Höhe des Entlastungsbetrags von der Pflegekasse erstatten lassen.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Sie betreuen ehrenamtlich (nur eine Person).
  • Sie und die pflegebedürftige Person sind weder bis zum 2. Grad verwandt noch verschwägert.
  • Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt.
  • Sie haben an einem kostenfreien, von den Pflegekassen anerkannten Pflege- oder Nachbarschaftshelferkurs gemäß § 45 SGB XI teilgenommen

Ab dem 01.01.2024 wird zudem klargestellt, dass die Nachbarschaftshilfe für die Anerkennung auch nicht gleichzeitig als Pflegeperson der/des Pflegebedürftigen fungieren darf.
Gleichwohl sieht die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe auch eine Erleichterung vor. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, reicht es nun aus, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer entweder nachweisen, dass sie

• an einem Nachbarschaftshelferkurs oder
• an einem Pflegekurs teilgenommen haben
oder
• bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.

In diesem Zusammenhang wurde eine Broschüre mit den wichtigen Informationen für die Tätigkeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erstellt. Die Informationsbroschüre erhalten Sie hier.

Möchten Sie die Broschüre lieber direkt ausgedruckt erhalten, können Sie diese unter https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Nachbarschaftshilfe kostenfrei bestellen. Der Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lässt Ihnen die Broschüre dann per Post zukommen. Nutzen Sie für die Bestätigung, dass Sie das Informationsangebot kennen, das Musterformular. Die Bestätigung darüber, ob Sie an einem Pflegekurs oder einem Nachbarschaftshilfekurs teilgenommen oder das Informationspaket gelesen haben, senden Sie mit dem Erstattungsantrag an die jeweilige Pflegekasse. Ggf. stellen die jeweiligen Pflegekassen eigene Bestätigungsformulare zur Verfügung.

Falls Sie sich entscheiden, das Informationspaket zu lesen und dies zu bestätigen, ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, freiwillig an einem Nachbarschaftshelferkurs teilzunehmen. Aktuelle Kurstermine finden Sie hier.

Ob die Voraussetzungen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer erfüllt sind, überprüft letztlich die jeweils zuständige Pflegekasse. Für diese Prüfung ist wiederum eine Einwilligung der oder des Ehrenamtlichen zum Datenabgleich notwendig.


Diese Aufgaben können Sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe übernehmen

Nachbarschaftshilfe soll vor allem im Alltag entlasten, soziale Kontakte fördern und Teilhabe ermöglichen. Alles, was die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen und der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit im Alltag dient, kann im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geleistet werden. Dabei ist es wünschenswert, dass die pflegebedürftige Person einbezogen wird und aktiv teilnimmt.

Mögliche Aktivitäten/Unterstützungsleistungen:

  • Zoobesuch
  • Theaterbesuch
  • Spazieren gehen
  • Kochen
  • Vorlesen
  • Rätseln
  • Basteln
  • Einkaufen
  • Spielen
  • Wäsche waschen
  • Arztbesuch
  • Behördengänge
  • Kaffee trinken
  • Freundschaftspflege
  • und vieles mehr

Da die Nachbarschaftshilfe die soziale Teilhabe fördern soll, fallen einige Tätigkeiten nicht in Ihren Aufgabenbereich als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer. Dazu gehören Tätigkeiten wie z.B. die Medikamentengabe oder pflegerische (körperbezogene) Maßnahmen.

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