Aktuelles und Wichtiges

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Am 12.04.2024 findet die Sitzung des Seniorenbeirates der Stadt Rhede im kleinen Sitzungssaal im Rathaus (Raum 209) statt.

Diese Sitzung ist öffentlich! Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich über die Arbeit des Seniorenbeirates zu informieren. Zu Beginn der Sitzung wird Frau Christel Dahlhaus ihre Aufgabe als Kirchlich Beauftragte Seelsorgerin im Beerdigungsdienst vorstellen.

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Die drei Männer des handwerklichen Helferdienst kommen aus verschiedenen handwerklichen Berufen. Gern setzen sie nun auch im Rentenalter ihre Erfahrungen und ihr handwerkliches Können für ältere Menschen ein. –Gemäß dem Motto: Senioren helfen Senioren

 

Doch auch bei anderen Bürgerinnen und Bürgern die Hilfe gebrauchen sind sie zur Stelle.

Oft sind es kleine Reparaturen, bei denen nicht undbedingt ein Handwerksbetrieb kommen möchte.

 

Es sind kleine Reparaturen im Haushalt oder kleinere Hilfestellungen in anderen Bereichen, wenn der ältere Mensch manchmal niemanden hat, der ihn unterstützt.

Dienste, für die sie bisher eingesetzt wurden und unterwegs waren:

Kleine Elekroreperaturen wie Klingel, Türdrücker oder auch ein Wechsel von einer Birne oder Leuchtröhre. Eine Gardinenstange die befestigt werden muss oder ein Schublade die nicht mehr läuft und klemmt. Auch kleine Transporte von Stühlen oder Kommoden wurden schon erledigt

 

Gerufen werden kann der Helferdienst z.B. für folgende Hilfestellungen: Kleinere Reparaturen oder Einstellungen an Haushaltsgeräten, Hilfe beim Anbringen kleiner Regale oder beim Leimen eines Stuhles oder Tisches, oder wenn eine  Tür schleift. All das sind Dinge, die die Helfer gerne für Sie erledigen .

Nicht aber aufwändige Zimmer-Anstriche oder Veränderungen oder Umbauten von Einbauküchen oder ähnlichem. Solche Tätigkeiten überschreiten grundsätzlich den Rahmen der Hilfestellungen und sollten vom Handwerker Ihres Vertrauens ausgeführt werden.

 

Wer also kleine Hilfestellungen und Reparaturen im Haus benötigt, meldet sich einfach telefonisch bei:

Bernhard Thielkes, Telefon 0 28 72 / 15 02

Klemens Bösing, Telefon 0 28 72 / 17 66

Hans Möllenbeck, Telefon 0 28 72 / 22 98

Mit diesen Helfern können Termine vereinbart werden.

 

Wichtig zu wissen ist, der Helferdienst arbeitet ehrenamtlich und der Einsatz kostet nichts. Die Männer machen das gern und wollen Unterstützung geben, da wo es nötig ist.

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So können Sie Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden

Jeder kann sich ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe engagieren und Personen mit einem Pflegegrad unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hilfe pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen oder Älteren zugutekommt. Sofern die pflegebedürftige Person Ihre Leistung als Nachbarschaftshilfe in Anspruch nimmt, kann sie sich die hierfür ggf. entstandenen Aufwände bis zur Höhe des Entlastungsbetrags von der Pflegekasse erstatten lassen.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Sie betreuen ehrenamtlich (nur eine Person).
  • Sie und die pflegebedürftige Person sind weder bis zum 2. Grad verwandt noch verschwägert.
  • Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt.
  • Sie haben an einem kostenfreien, von den Pflegekassen anerkannten Pflege- oder Nachbarschaftshelferkurs gemäß § 45 SGB XI teilgenommen

Ab dem 01.01.2024 wird zudem klargestellt, dass die Nachbarschaftshilfe für die Anerkennung auch nicht gleichzeitig als Pflegeperson der/des Pflegebedürftigen fungieren darf.
Gleichwohl sieht die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe auch eine Erleichterung vor. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, reicht es nun aus, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer entweder nachweisen, dass sie

• an einem Nachbarschaftshelferkurs oder
• an einem Pflegekurs teilgenommen haben
oder
• bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.

In diesem Zusammenhang wurde eine Broschüre mit den wichtigen Informationen für die Tätigkeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erstellt. Die Informationsbroschüre erhalten Sie hier.

Möchten Sie die Broschüre lieber direkt ausgedruckt erhalten, können Sie diese unter https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Nachbarschaftshilfe kostenfrei bestellen. Der Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lässt Ihnen die Broschüre dann per Post zukommen. Nutzen Sie für die Bestätigung, dass Sie das Informationsangebot kennen, das Musterformular. Die Bestätigung darüber, ob Sie an einem Pflegekurs oder einem Nachbarschaftshilfekurs teilgenommen oder das Informationspaket gelesen haben, senden Sie mit dem Erstattungsantrag an die jeweilige Pflegekasse. Ggf. stellen die jeweiligen Pflegekassen eigene Bestätigungsformulare zur Verfügung.

Falls Sie sich entscheiden, das Informationspaket zu lesen und dies zu bestätigen, ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, freiwillig an einem Nachbarschaftshelferkurs teilzunehmen. Aktuelle Kurstermine finden Sie hier.

Ob die Voraussetzungen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer erfüllt sind, überprüft letztlich die jeweils zuständige Pflegekasse. Für diese Prüfung ist wiederum eine Einwilligung der oder des Ehrenamtlichen zum Datenabgleich notwendig.


Diese Aufgaben können Sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe übernehmen

Nachbarschaftshilfe soll vor allem im Alltag entlasten, soziale Kontakte fördern und Teilhabe ermöglichen. Alles, was die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen und der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit im Alltag dient, kann im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geleistet werden. Dabei ist es wünschenswert, dass die pflegebedürftige Person einbezogen wird und aktiv teilnimmt.

Mögliche Aktivitäten/Unterstützungsleistungen:

  • Zoobesuch
  • Theaterbesuch
  • Spazieren gehen
  • Kochen
  • Vorlesen
  • Rätseln
  • Basteln
  • Einkaufen
  • Spielen
  • Wäsche waschen
  • Arztbesuch
  • Behördengänge
  • Kaffee trinken
  • Freundschaftspflege
  • und vieles mehr

Da die Nachbarschaftshilfe die soziale Teilhabe fördern soll, fallen einige Tätigkeiten nicht in Ihren Aufgabenbereich als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer. Dazu gehören Tätigkeiten wie z.B. die Medikamentengabe oder pflegerische (körperbezogene) Maßnahmen.

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Bund, Länder und Kommunen in der Verantwortung

Eine gesunde Ernährung trägt gerade auch im Alter zu Wohlbefinden und Erhalt der Gesundheit bei. Zum Tag der Seniorenernährung am 28. September 2023 fordert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen von Bund, Ländern und Kommunen, eine gesunde und nachhaltige Ernährung im Alter, möglichst in Gemeinschaft, stärker zu fördern. Sie appelliert – wie bereits in ihrer Stellungnahme vom Februar 2023 – an die Bundesregierung, ältere Menschen in der geplanten Ernährungsstrategie angemessen zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung der Strategie kann an beispielhafte Strukturen und Projekte angeknüpft werden, die in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des BAGSO-Projekts „Im Alter IN FORM“ in Ländern und Kommunen aufgebaut wurden.

Auf Länderebene setzt sich die BAGSO für eine Verstetigung der Vernetzungsstellen für Seniorenernährung ein. Diese Vernetzungsstellen unterstützen lokale Akteure durch Beratung, Vernetzung und Fortbildungsangebote. Sie haben ältere Menschen in Privathaushalten ebenso im Blick wie Menschen in teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Wohngruppen. Nach dem Auslaufen der Anschubfinanzierung durch den Bund mussten erste Vernetzungsstellen ihre Arbeit wieder einstellen, in anderen Bundesländern ist ihre Zukunft ungewiss.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir vom Pflegewegweiser NRW informieren Pflegebedürftige und pflegende Angehörige auf unserem Online-Portal rund um das Thema Pflege und lotsen Ratsuchende über unsere Hotline in die passenden Beratungs- und Hilfsangebote. Wir sind ein Projekt der Verbraucherzentrale NRW e.V. und werden finanziert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Pflege sowie die Pflegekassen des Landes NRW.

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Wir freuen uns, regelmäßig mit Ihnen in Kontakt kommen zu dürfen!

Herzliche Grüße und eine schöne Sommerzeit
Ihr Team vom Pflegewegweiser NRW
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