Aktuelles und Wichtiges

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BAGSO kritisiert Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen stellt mit großer Enttäuschung fest, dass die längst überfällige Gesamtreform der Pflegeversicherung abermals vertagt wurde. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege gebe „keine aus-reichenden Antworten auf die drängenden Fragen in der Pflege in einer alternden Gesellschaft“, sagte die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. Die BAGSO kritisiert insbesondere, dass er keine Lösung für eine stabile und sozialverträgliche Finanzierung der steigenden Kosten in der Pflege bietet.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf mahnt die BAGSO, dass die Finanzsituation der Pflegeversicherung nicht allein durch Beitragserhöhungen verbessert werden kann. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, sieht der Referentenentwurf keine Entlastungen auf der Ausgabenseite vor. So war geplant, die Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen herauszunehmen und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln statt aus der Pflegeversicherung zu bezahlen. Auch wurden keine Regelungen getroffen, um der Kommerzialisierung der Pflege Grenzen zu setzen.

„Die Pflege hat sich zunehmend zu einem lukrativen Markt entwickelt, in dem Wirtschaftlichkeitsaspekte und Renditeerwartungen der Investoren immer stärker die entscheidende Rolle spielen. Die BAGSO sieht mit großer Sorge, dass auf diese Weise Pflegeversicherungsbeiträge und Fördermittel nicht den Pflegebedürftigen und ihrer Pflege zugutekommen, sondern in falsche Kanäle fließen. Hier fehlen im Reformvorhaben die notwendigen gesetzlichen Schranken, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken,“ so Katrin Markus, Mitglied im Vorstand der BAGSO.

Die BAGSO begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für mehr Transparenz in der Arbeit des Qualitätsausschusses Pflege, ebenso die seit Langem geforderte Stärkung der Arbeit der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen, die die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen im Ausschuss vertreten.

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BAGSO gibt Impulse für Ernährungsstrategie der Bundesregierung

Eine gesunde Ernährung ist gerade im Alter besonders wichtig. Zusammen mit mehr Bewegung kann sie dazu beitragen, chronische Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder ihren Verlauf positiv zu beeinflussen. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen setzt sich deshalb dafür ein, auch ältere Menschen als wichtige Zielgruppe in die Ernährungsstrategie der Bundesregierung einzubeziehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft legte kürzlich ein erstes Eckpunktepapier für eine Ernährungsstrategie vor. In ihrer aktuellen Stellungnahme gibt die BAGSO Anregungen zur weiteren Ausgestaltung der Strategie.

Die BAGSO begrüßt, dass Menschen in allen Lebensphasen sowie Zielgruppen mit besonderen Unterstützungsbedarfen in die Ernährungsstrategie einbezogen werden sollen. Um ältere Menschen zu erreichen, komme den Kommunen eine zentrale Rolle zu. Über Beratungs- und Hilfsangebote für ältere Menschen sollten sie Anreize zu gesunder und nachhaltiger Ernährung setzen. Bislang gibt es entsprechende Angebotsstrukturen nur in wenigen Modellkommunen. In Zukunft sollten flächendeckend auf kommunaler Ebene beispielsweise Mittags- und Nachbarschaftstische angeboten werden. Im Rahmen dieser Angebote könnten Informationen zu gesunder und nachhaltiger Ernährung vermittelt werden.

Die BAGSO setzt sich im Rahmen von IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung seit mehr als 15 Jahren dafür ein, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zu einer gesunden Ernährung und Bewegung im Alter in der kommunalen Praxis vermittelt und umgesetzt werden.

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BAGSO fordert neben digitalem Angebot Ticketverkauf am Schalter

Auch Menschen ohne Internetzugang und ohne Smartphone müssen das Deutschlandticket nutzen können. Das fordert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in einem Brief an die Verkehrsministerinnen und -minister in Bund und Ländern. Zusätzlich zu der geplanten digitalen Variante müsse das 49-Euro-Ticket daher dauerhaft als Papierticket oder Chipkarte bei den üblichen Verkaufsstellen erworben werden können, also z.B. in Bahnhöfen und an den Vorverkaufsstellen für den ÖPNV.

Mit dem Alter nimmt der Anteil der Menschen zu, die kein Smartphone besitzen oder es nur eingeschränkt nutzen können. Laut der SIM-Studie, die die Mediennutzung älterer Menschen untersucht, besitzen nur 41 Prozent der über 80-Jährigen ein Smartphone. „Es darf nicht sein, dass Menschen, nur weil sie kein Smartphone besitzen oder dieses nur eingeschränkt nutzen können, ausgegrenzt und von Mobilitätsangeboten ausgeschlossen werden“, schreibt die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

Die BAGSO setzt sich zudem dafür ein, dass das Ticket auch als Monatsticket angeboten wird und nicht, wie bisher geplant, nur in Form eines Abonnements mit einmonatiger Kündigungsfrist.

Eine solche Regelung bedeute für ältere Menschen eine zusätzliche Hürde. Zudem sollte es – unabhängig vom Alter – eine ermäßigte Variante für Menschen mit niedrigen Einkünften geben, da monatliche Gebühren von 49 Euro für sie deutlich zu hoch sind.

Zur Einführung des Deutschlandtickets wird das Regionalisierungsgesetz geändert. Der Deutsche Bundestag debattierte den Entwurf in erster Lesung am 9. Februar 2023 und überwies ihn zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss. Die öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss findet am 1. März 2023 statt.

 

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Vorschlag des Arbeitskreises (AK) Pflegeversicherung zur
Änderung der Pflegeversicherung für die Mitgliederversammlung am 16. November 2021 in Essen

Einführung und Hintergrund
Die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) ist eine von Parteien, Verbänden, Leistungsträgern und -anbietern unabhängige Organisation. Sie vertritt die Interessen Älterer und setzt sich daher auch für die von Pflege betroffenen älteren Menschen und deren Angehörige ein, wobei sie dabei auch andere von Pflege betroffene Altersgruppen mit im Blick hat.
Seit den Anfängen der Pflegeversicherung (die am 01. Januar 1995 in Kraft trat) beteiligt sich die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) kontinuierlich mit Stellungnahmen auf verschiedenen Ebenen, mit Anträgen aus der Mitgliederversammlung, in Redebeiträgen, in Gremien und mit Pressemitteilungen kritisch konstruktiv am Umsetzungsprozess des hart erstrittenen Gesetzes, inklusive aller bisherigen Reformen dazu.
Dieses 1995 als „fünfte Säule der Sozialversicherung“ vorgestellte Gesetz, mit dem erstmalig das Prinzip der paritätischen Finanzierung aufgehoben wurde, war dessen ungeachtet eine Errungenschaft, denn, so Rudolf Dressler (1994): „Es gab ja vorher nichts. Gar nichts!“
Auch wenn die seit 1995 geltende Pflegeversicherung vor dem Hintergrund ihrer Entstehungsgeschichte einerseits als ein positiver Ansatz zu bewerten ist, zeigen sich andererseits von Anfang an gravierende Fehlstellungen.
Vor allem wird dies in der Verfehlung eines mit der Pflegeversicherung verbundenen herausgehobenen wichtigen Ziels deutlich, nämlich Armut durch Pflegebedürftigkeit zu vermeiden: „... wer sein Leben lang gearbeitet und eine durchschnittliche Rente erworben hat, soll wegen der Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialamt gehen müssen.“ (PflegeVG-E, S. 2, 2021) Fakt ist, dass aktuell durchschnittlich zwei von drei Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen die Kosten dafür nicht mehr aus Renteneinkünften und den Mitteln aus der Pflegeversicherung bestreiten können und so Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Menschen geraten so als „Taschengeldempfangende“ in eine sie beschämende Lage und sind ohne echte Teilhabe am sozialen Leben. Dies widerfährt ihnen ungeachtet eines meist arbeitsreichen Lebens, sei es durch Erwerbs- oder Familienarbeit.

Notwendige Handlungsbereiche – unsere Forderungen
Deckelung des Eigenanteils
Um Armut aufgrund von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, muss der Eigenanteil zwischen Bedarf und Abdeckung durch die bestehenden Absicherungen grundsätzlich und dauerhaft reduziert werden. Es müssen die bisherigen systembedingten dynamischen Steigerungen der Eigenanteile für stationär versorgte pflegebedürftige Menschen entfallen.
Die aktuelle Reform des Pflegeversicherungsgesetzes bringt hier nur eine und zu geringe kurzfristige Entlastung.

Solidarische Finanzierung der Kosten – Bürgerversicherung
Rothgang (2021) benennt dazu als nachhaltige Lösung die Verbreiterung der Einnahmebasis durch die Einführung einer Bürgerversicherung beziehungsweise einen Finanzausgleich zwischen der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung. Damit wäre eine absolute Begrenzung des Eigenanteils möglich, ohne den Beitragssatz weiter anzuheben. Es muss Ziel sein, den Eigenanteil als fixen, für alle pflegenden Menschen leistbaren Beitrag zu gewährleisten.

Personal halten und gewinnen!
Ein großes Problem in der Pflege ist der schon seit langer Zeit vorhandene und weiter fortschreitende Mangel an Pflegepersonal. Dieser Mangel ist, verknüpft mit der Finanzierungsgrundlage, ein massives Zukunftsproblem für eine qualitativ hochwertige und auch nachhaltige Pflege.
Diesem Mangel muss auf mindestens drei Ebenen begegnet werden:
1. Die Umsetzung von Personalbemessung muss, wie schon lange gefordert, verbindlich und möglichst rasch erfolgen. Der Personalschlüssel muss damit den Bedürfnissen der zu Pflegenden angepasst sein.
2. Es sind entlastende Arbeitsbedingungen für die in der Pflege arbeitenden Menschen umzusetzen.
3. Eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte muss absehbar erfolgen.

Flexibilisierung des Angebotes
Ambulante und stationäre Pflege sind in einem starren gesetzgeberischen Rahmen gepresst. Innovative Lösungen, die zum Beispiel die ambulante und stationäre Versorgung aus einer Hand zulassen sollten ermöglicht werden. Für die von Pflege betroffenen Menschen und deren Angehörige sind Schnittstellen von Zuständigkeiten oftmals Hinderungsgründe, um die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten. Das muss aufhören.
Überreglementierungen sind abzubauen. Die Beschäftigten in der Pflege sollen den Großteil ihrer Tätigkeit den zu pflegenden Menschen widmen können und nicht bürokratischen Prozessen, die diese Tätigkeiten behindern und vor allem der Legitimation anderer dienen.
Wir appellieren in Sorge und mit Nachdruck an die politisch Verantwortlichen und fordern sie auf, die geforderten Veränderungen im Hinblick auf die Finanzierungsgrundlagen, auf die Verbesserung der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen und die Personalgewinnung sowie die Flexibilisierung umzusetzen.


Nur so kann eine bedarfsgerechte und damit angemessene Versorgung für die älteren Menschen in ihrer letzten Lebensphase sichergestellt werden!
Ansprechpartner zu dieser Empfehlung ist der Vorsitzende Jentsch.

*Teilnehmende des AK: Norbert Jandt, Jürgen Karad, Horst-Dieter Tiemann, Siegfried Paasche und Barbara Eifert. Beratende des AK: Manuela Anacker, VdK; Prof. Dr. Harry Fuchs, Hochschule Düsseldorf; Ulrike Kempchen, BIVA; Prof. Dr. Heinz Rothgang, SOCIUM, Universität Bremen
Quellen:
BIVA-Pflegeschutzbund (02.06.2021):BIVA kritisiert Pflegereform scharf – Entlastungen für Bewohnerinnen und Bewohner reine Schönfärberei. Pressemitteilung.
Fuchs, Harry (2016): Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. http://harry-fuchs.de/2016/05/17/weiterentwicklung-der-pflegeversicherung/
Rothgang, Heinz (2021): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GPVG) (BT-Drucksache 19/26822) und zu den Änderungsanträgen 1 bis 20 der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Ausschussdrucksache 19(14)320.1) anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 7.6.2021. Ausschussdrucksache 19(14)347(20).
PflegeVG-E [Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege- Versicherungsgesetz – PflegeVG)], Bundestags-Drucksache 12/5617.
Sandes, Katrin (2019): Die Gefahr, durch Pflege arm zu werden. Beitrag im Deutschlandfunk am 21.04.2019. https://www.deutschlandfunk.de/einfuehrung-der-pflegeversicherung-die
Sozialverband VdK (17.09.2021): „Sofortprogramm der nächsten Bundesregierung muss endlich Pflege zu Hause stärken“. https://www.vdk.de/deutschland/pages/83094/vdk- praesidentin_sofortprogramm_der_naechsten_bundesregierung_muss_endlich_pflege_zu_hause_staerken

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Klar ist, die steigenden Kosten durch Energiepreise und die Inflation stellen Pflegeeinrichtun- gen vor große Probleme und in der Folge die Bewohnerinnen und Bewohner. Der WDR hatte zur Lage von Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen am 26. August berichtet. Am Freitag die- ser Woche, am 02. September, wird nun in einer aktuellen Stunde im Landtag dazu beraten. „Wir sind gespannt, was von der Politik an Lösungen aufgezeigt wird und wie schnell die Umsetzung gelingt“ so der Vorsitzende Karl-Josef Büscher und unterstreicht dabei, „wir brau- chen hier schnelle Lösungen, damit es am Ende nicht zu drohenden Schließungen kommt und Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen die Leittragenden sind, denn vor allem sie müssen wir als Gesellschaft schützen.“
Was die Kosten für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen anbelangt, braucht es über die akut notwendigen Lösungen eine grundsätzliche Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Diese Ansicht vertritt die Landesseniorenvertretung und mit ihr die Landesarbeitsgemein- schaft der ehrenamtlichen, politischen Seniorenorganisationen (LAGSO = AG NRW SPD 60plus, BRH Landesverband NRW, DBB NRW, DGB Bezirk NRW, GEW NRW, LAG Alten- politik B90/Grüne, LAG NRW der KAB, Liberale Senioren NRW, Senioren-Union NRW, Ver.di NRW, LSV NRW). Gemeinsam unterstützen sie eine Empfehlung dazu, die von der Landes- seniorenvertretung im vergangenen Jahr unter Einbezug namhafter Expertinnen und Exper- ten erarbeitet wurde.
„In unserer Empfehlung (anbei) weisen wir nicht allein auf das verfehlte Ziel der Pflegeversi- cherung hin, nämlich Menschen vor Armut zu schützen“, sondern, so Büscher weiter „wir nennen wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung: Deckelung des Eigenanteils sowie eine solidarische Finanzierung der Kosten durch eine Bürgerversicherung“.
Wir fordern, die Finanzierungsgrundlage zu verbessern, diese auf eine breite Basis zu stellen und dem Personalmangel durch konkrete Verbesserungen entgegenzutreten, darin bestehen wesentliche Aufgaben für die rahmensetzende Politik vor allem auf der Bundesebene. Unser Bundesland sollte dies unterstützen und seinen vorhandenen Einfluss geltend machen.
Übrigens: Zur Empfehlung der Landesseniorenvertretung gibt es bis dato genau eine Rück- meldung von der Bundesebene! Das ist beschämend wenig und zeigt auch an dieser Stelle, Ältere müssen offenbar lauter werden, sonst werden sie vergessen.
Karl-Josef Büscher Vorsitzender der Landesseniorenvertretung NRW e.V.